REMADV (Zahlungsavis)


Name (engl.): Remittance advice
Dokument: UN/ECE/TRADE/WP.4/R.1228

1. Funktionsbeschreibung:
Das Zahlungsavis ist eine Mitteilung zwischen Handelspartnern, z. B. Verkäufer, Käufer, Banken, um eine Zahlung oder eine andere Form der finanziellen Regelung anzuzeigen. Die Information bezieht sich auf Zahlungen von Waren und Dienstleistungen, wie sie in dem Zahlungsavis detailliert aufgeschlüsselt sind.

2. Grundsätzliches:
  • Ein Zahlungsavis ist eine Meldung über eine durchzuführende Zahlung.
  • Ein Zahlungsavis kann sich auf einen oder mehrere Geschäftsvorfälle (und dazugehörige finanzielle Transaktionen), wie z. B. Rechnungen, Gutschriften, Lastschriften beziehen.
  • Ein Zahlungsavis kann einen Hinweis auf einen Zahlungsauftrag enthalten.
  • Ein einzelnes Zahlungsavis kann sich sowohl auf nationale als auch auf internationale Zahlungsabwicklungen beziehen.
  • Jedes Zahlungsavis soll sich nur auf eine Währung beziehen, es sei denn, die betreffende Transaktion wird in unterschiedlichen Währungen abgewickelt.
  • Jedes Zahlungsavis soll sich nur auf einen Zahlungs- (Wertstellungs-) Termin beziehen.
  • Bezieht sich ein Zahlungsavis auf ein Disput, dann gilt:
            - die Nachricht bezieht sich nicht notwendigerweise auf ein Zahlungstermin
            - die Nachricht ist notwendigerweise keine Notiz für eine durchzuführende Zahlung
  • Abhängig von Vereinbarungen kann ein Zahlungsavis von jedem Geschäftspartner ausgelöst werden.

    (Quelle: DIN)


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